Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind keine Kavaliersdelikte. Das Einschleusen von Vermögenswerten aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf – die Geldwäsche – sowie das Unterstützen von terroristischen Aktivitäten jeder Art – die Terrorismusfinanzierung – können Wirtschaft und Gesellschaft großen Schaden zufügen.

Die Europäische Union hat daher in den vergangenen Jahren den Kampf gegen Geldwäsche massiv intensiviert. Der ursprüngliche Kampf richtete sich insbesondere gegen die organisierte Kriminalität sowie den Drogen- und Menschenhandel. Heutzutage richtet sich der Kampf auch gegen Steuerhinterziehung und Korruption sowie gegen Terrorismus und das Verbreiten von Massenvernichtungswaffen.

Enormer Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft

Wirtschaftskriminalität und Korruption können sowohl dem Staat als auch einzelnen Bürgerinnen und Bürgern erheblichen Schaden zufügen. Dazu kommt, dass dieser Bereich der Kriminalität das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung negativ beeinflussen kann, wenn der Eindruck entstehen sollte, dass Wirtschaftsstraftätern nicht mit der gebotenen Entschiedenheit entgegengetreten wird.

Zwar kommt bei der Geldwäsche-Prävention den Finanzmärkten große Bedeutung zu, da sie besonders dazu geeignet sind, illegal erworbene finanzielle Mittel zu verstecken, ihre Herkunft zu verschleiern und sie in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Doch die europäische Union hat im Zuge des verstärkten Kampfes die Pflicht zum Anwenden besonderer Sorgfaltspflichten auch auf andere Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftstreibende ausgedehnt.

Sanktionen und „Schwarze Liste“

Diese Pflichten dürfen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Ganz abgesehen von den Sanktionen, die Verpflichteten drohen, wenn sie Verstöße begehen. Darüber hinaus können Staaten, welche in Gesetzen sowie bei der Aufsicht die international vereinbarten Standards nicht konsequent umsetzen, als „Schmuddeldestinationen“ (Zitat der FMA aus den Fakten, Trends und Strategien 2019) gelten und auf einer von der FATF eigens dafür geschaffenen Liste landen – und damit weltweit gebrandmarkt werden.

Typische Irrtümer bezüglich Geldwäsche

  • Wir sind eine so kleine Firma, uns betrifft das nicht.
  • Unsere Produkte/Unsere Dienstleistungen sind für Geldwäsche nicht geeignet.
  • Wir nehmen gar kein Bargeld und sind daher nicht gefährdet.
  • Bei uns wird alles über ein Bankkonto bezahlt. Daher besteht keine Gefahr der Geldwäsche.
  • Uns geht das nichts an, unsere Bank prüft das eh.
  • Geldwäscher und andere Kriminelle erkennen wir schon zehn Meter gegen den Wind.
  • Wir haben nur Kunden, die wir jahrelang kennen. Geldwäsche kommt bei denen nicht vor.

Nachdem es weder für Geldwäsche noch für Terrorisimusfinanzierung Schwellenwerte oder Bagatellgrenzen gibt, können jeder Unternehmer und jedes Unternehmen in diesem Sinne missbraucht werden. Und genau das gilt es mit der Geldwäsche-Prävention zu verhindern.

Von Elena Scherschneva

Elena Scherschneva war jahrelang im kriminalpolizeilichen Bereich mit der Bekämpfung von Geldwäsche betraut und leitete 5 Jahre die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt. Seit 2018 widmet sie sich als Sachverständige und selbständige Unternehmensberaterin der Schulung und Beratung meldepflichtiger Berufsgruppen. Außerdem ist Sie als Expertin für internationale Organisationen tätig. Ihr Schwerpunkt ist es, Wissen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung praxisnah und verständlich zu vermitteln. www.scherschneva.at | office@scherschneva.at

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