Am 10. März präsentierte der Europäische Bankenverband (Engl.: European Banking Federation – EBF) ein Paket an Empfehlungen zur Verbeserung der Anti-Geldwäschemaßnahmen in der EU. Wir haben die zentralen Aussagen für Sie zusammengefasst.

Der Bericht des EBF identifiziert die folgenden vier Hauptbereiche für mögliche bzw. der Empfehlung nach erforderliche Schwerpunktsetzungen/Maßnahmen:

1. HARMONISIERUNG der Vorschriften

Der EBF empfiehlt, die EU-Geldwäsche-Richtlinie in einem möglichst großen Ausmass, als unmittelbar anwendbare Verordnung umzusetzen. Darüber hinaus soll der nationale Spielraum in der Umsetzung reduziert werden.

Weiters spricht der EBF eine deutliche Empfehlung betreffend des Risikobasierten Ansatzes aus. Konkret wird der derzeit noch vorherrschende technische Prüfansatz kritisiert.

Supervisors still tend to supervise banks for AML/CFT rules through the prism of technical compliance, rather than focusing on the practical prevention and disruption of financial crime. This does not support an efficient allocation of specialist bank compliance resources or more innovative approaches (…).

EBF Blueprint, Seite 12

Auch eine Modernisierung und Standardisierung des KYC-Prozesses steht im Fokus der ersten Empfehlung. Unter anderem sollten aktuelle technische Entwicklungen samt ihrer potentiellen Verwundbarkeit nicht nur im KYC-Prozess sondern auch bei der Gestaltung interner strategischer Dokumente stärker berücksichtigt werden.

2. STÄRKUNG der zuständigen Behörden

Die zweite Empfehlung behandelt die Rollen der Aufsichtsbehörden aber auch die der FIUs und Strafverfolgungsbehörden. Im Wesentlichen lautet die Empfehlung, die Ressourcen auszubauen, Informationsaustausch zu fördern und einheitliche, risikobasierte, Vorgangsweisen einzuführen.

In diesem Bereich hat die EU bereits durch die Gestaltung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie einige wichtige Regelungen getroffen. Lücken werden durch das Empfehlungsschreiben nach wie vor in den Bereichen Datenschutz bzw. -austausch, Personalressourcen, Budget und national abweichenden Mechanismen gesehen.

3. KOOPERATION zwischen den Akteuren

Betreffend die Kooperation zwischen den betroffenen Institutionen und Staaten werden insbesondere folgende Punkte mit Handlungsbedarf definiert:

  • Einheitlicher Zugang für den Umgang mit Daten/Informationen
  • Einheitliches Verständnis der DSGVO
  • Verstärkter Austausch von AML-bezogenen Daten in Unternehmensstrukturen
  • Stärkung (bzw aus österreichischer Perspektive gesehen – Einführung) eines Informationsaustausches zwischen Banken
  • Unterstützung von PPP Projekten und Förderung des Informationsaustausches im Rahmen von PPP Initiativen
  • Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Behörden.

4. „BE SMARTER“

Die letzte Empfehlung stellt vor allem auf die Nutzung aktueller Technologien und Datenbanken durch Behörden und alle anderen Verpflichteten ab. Es geht darum, in Zukunft allen Beteiligten einen umfassenden Zugang zu Informationen zu ermöglichen, welcher dem Stand der Technik entspricht.

Fazit

Die Empfehlungen des EBF sind ambitioniert und gleichzeitig fassen sie Vieles zusammen, was in den vergangenen Jahren bereits in zahlreichen Gremien diskutiert wurde. Am Schluss wird es wie immer darauf ankommen, welche Maßnahmen tatsächlich einen Weg in die praktische Umsetzung finden.

In der Zukunft wird es unumgänglich sein, näher zusammenzurücken, intensiver Informationen auszutauschen und die Geschwindigkeit des Informationsaustausches auf allen Ebenen zu fördern. Gleichzeitig muss an der Qualität gearbeitet werden. Sonst führen die Maßnahmen nur zu weiterem administrativen Aufwand ohne (kriminalpolizeilichen) Mehrwert.

Das vorliegende Dokument fokussiert naturgemäß auf mögliche Maßnahmen im Bankensektor. Um eine flächendeckende Verbesserung des ist-Standes zu erreichen sollten vor allem Bemühungen getroffen werden, um eine gleichwertige Einbindung aller meldepflichtiger Berufsgruppen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Erst wenn alle Verpflichteten an einem Strang ziehen, kann ein einheitliches und effizientes System zur Geldwäscheprävention aufgebaut werden.

zum gesamten Dokument geht es hier.

Von Elena Scherschneva

Elena Scherschneva war jahrelang im kriminalpolizeilichen Bereich mit der Bekämpfung von Geldwäsche betraut und leitete 5 Jahre die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt. Seit 2018 widmet sie sich als Sachverständige und selbständige Unternehmensberaterin der Schulung und Beratung meldepflichtiger Berufsgruppen. Außerdem ist Sie als Expertin für internationale Organisationen tätig. Ihr Schwerpunkt ist es, Wissen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung praxisnah und verständlich zu vermitteln. www.scherschneva.at | office@scherschneva.at

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