Verpflichtete Unternehmen haben zur Verhinderung von Geldwäscherei risikobasierte Maßnahmen zur Prävention zu setzen. Der Gesetzgeber legt somit nicht allgemeine Regeln fest, die einzuhalten sind, sondern sieht vor, dass verpflichtete Unternehmen diese Regeln selbst gestalten.

Damit diese Risikovorsorge des Unternehmens auch angemessen sind, ist zuerst naturgemäß das vorhandene Risiko festzustellen und zu beurteilen. Dies geschieht in einer Geldwäsche-Risikoanalyse.

Art und Weise, wie diese Risikoanalysen von Unternehmen erstellt werden, variieren stark. Die meisten der mir bekannten Unternehmen verfassen dazu mehr oder weniger lange Prosa-Texte. Manche dieser Analysen nehmen dann einen beträchtlichen Umfang an. Das führt in der Praxis dazu, dass die Inhalte der Risikoanalyse mit langen Textpassagen ziemlich unübersichtlich werden und die wesentlichen Aussagen nur schwer zu finden sind.

Ich habe daher vor Jahren für eine österreichische Bankengruppe ein Modell der Risikoanalyse entwickelt, das eine gute Übersichtlichkeit und vor allem eine gute Erkennbarkeit der Kernaussagen ermöglicht. Das Konzept besteht darin, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Risiken mit einer Darstellung der das Risiko minimierenden Maßnahmen zu kombinieren. In der Praxis geschieht dies durch Beantwortung eines von mir definierten Sets von Fragen, die alle Themen abdecken, die in einer Risikoanalyse evaluiert werden müssen. Dabei wird dort, wo Risiken erkannt werden, auch gleich mitigierende Maßnahme definiert und dem erkannten Risiko gegenübergestellt. Und am Ende lässt sich das, trotz der Risiko minimieren Maßnahmen, immer noch bestehende Risiko in einem Score ausdrücken und grafisch eindrucksvoll darstellen.

Dieses praxistaugliche Konzept wurde ursprünglich bei einer Vielzahl von österreichischen Banken eingeführt und bei Prüfungen der FMA als anscheinend taugliches Instrument akzeptiert. Inzwischen setze ich ähnliche Modelle auch bei anderen Verpflichteten ein. Darunter finden sich Gewerbebetriebe unterschiedlicher Branchen sowie auch Wett- und Glücksspielunternehmen.

MAG. RUDOLF NIKOLAUS KELLERMAYR

Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro

8010 Graz

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