Wie Medien berichteten, wurde ein 32-jähriger Ivorer aus dem Bezirk Linz-Land unter anderem wegen Geldwäsche für afrikanische Internet-Trickbetrüger in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz zu 30 Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte habe demnach von März bis Oktober 2018 insgesamt 102.989,41 Euro zwischen Österreich, Frankreich, Togo und der Elfenbeinküste transferiert. Der Auftrag soll von unbekannten Hintermännern gekommen sein. Der 32-Jährige habe Bankomatkarten zu Konten des Betrügers benutzt, die sich dieser illegal angeeignet hätte. Damit habe er die von diesem auf betrügerische Weise erworbenen Beträge behoben und nach Afrika überweisen. Bei den Banken habe er etliche gefälschte Asylkarten sowie Konten benutzt, die er unter vorgetäuschter Identität eröffnet hatte. Für seine Dienste habe er zehn Prozent der überwiesenen Beträge erhalten. Obendrein habe er Rohlinge von Ausweisen, holografische Siegel und Fotos an einen unbekannten Fälscher in Wien weiter verkauft.

Er wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei, gewerbsmäßigen schweren Betruges, Fälschung besonders geschützter Urkunden, Gebrauch fremder Ausweise schuldig gesprochen und mit 30 Monaten unbedingter Haft bestraft.

TIPP 1:

Prüfen Sie, ob Ihr Monitoring- und Research-System ausreichend parametriert ist, um Smurfing-Transaktionen zu erkennen!

TIPP 2:

Springender Punkt ist, wie fast immer in den Kundenbeziehungen einer Bank, das „Know your Customer“-Prinzip. Gerade die Erkennung potentieller Smurfs ist oft gar nicht schwierig, wenn Kundenbetreuer entsprechend sensibilisiert sind. Da ist es wohl hilfreich, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung gut zu hinterfragen und die Transaktionen einer entsprechenden Kohärenzprüfung zu unterziehen.

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