Es stellt sich bei mir immer wieder Unbehagen ein, wenn in Medien über das Geschäft von Korrespondenzbanken berichtet wird. In den vergangenen Monaten habe ich den Eindruck gewonnen, dass Investigativjournalisten immer wieder über Korrespondenzbanken schreiben, aber anscheinend nicht ausreichend Praxiswissen über das Correspondent Banking österreichischer Banken und internationaler Zahlungssysteme besitzen.

Durch die Unschärfen in Medienberichten entsteht beim Leser bzw. Hörer ihrer Reportagen dann sehr oft der diffuse Eindruck, die österreichischen Großbanken würden sich mit mindestens einem Fuß im Kriminal bewegen und wären, beide Augen fest zu drückend, Teil von Geldwäschenetzwerken.

Zitat: „…. utilizing account at MEINL BANK ANTIGUA LIMITED, which utilized RAIFFEISENBANK INTERNATIONAL AG ….”. Warum hat sich Bank A der Bank B „bedient“, um den Geldbetrag ins Ausland zu bringen? Wozu das Netzwerk? Was bedeutet „bedienen“? Da kann es doch nur um Verschleierung gehen!

Welche Rolle Korrespondenzbanken wirklich spielen, kann man nur verstehen, wenn man weiß, wie internationaler Zahlungsverkehr in der Praxis funktioniert. Es wird in den Medien zurzeit ein Bild gezeichnet, das suggeriert, Korrespondenzbanken wären da, um an kriminellen Kooperationen mitzuwirken. So, als wäre würden Korrespondenzbanken dazu dienen, Zahlungsflüsse komplexer und schwer nachvollziehbar zu gestalten.

Hier wird wohl übersehen, dass Korrespondenzbanken im internationalen Zahlungsverkehr in der Regel nicht zu Verschleierungszwecken eingeschaltet werden, sondern technisch meist unerlässlich sind, um beispielsweise Beträge in US-Dollar zu transferieren. Und dass die Dienstleistung des Dollar-Clearing, die die Korrespondenzbanken erbringen, ein Massengeschäft ist. Irgendwie erscheint mir das vergleichbar mit Airlines, die Passagiere und Waren von A nach B bringen. Da würde wohl niemand auf den Gedanken kommen, Airlines als Geldwäsche verdächtig zu bezeichnen, wenngleich auch der eine oder andere Drogenkurier von ihnen als Passagier befördert wird!

Es wird, auch in den aktuellen Medienberichten über das FinCEN-Thema, suggeriert, dass schon wieder die „bösen Banken“, die sich dem Klischee entsprechend eh nur krumm und dämlich verdienen, unmoralisch und verantwortungslos handeln würden.

Die Qualität der Geldwäscheprävention im Correspondent Banking steht und fällt in der Realität damit, wie gut das „Know your customer“-Prinzip gelebt und die Geschäftsbeziehung kontrolliert wird. Dies wird auch von der FATF so gesehen und in der Guidance „Correspondent Banking Services“ aus 2016 durchaus praxisgerecht dargestellt. Dass, zusätzlich zum KYC-Prinzip, die Qualität der Research- und Monitoringsysteme in österreichischen Großbanken auf einem hohen Niveau ist und wird von der FMA auch geprüft wird, sei in diesem Zusammenhang jedenfalls auch erwähnt.

Autor: Rudolf Nikolaus Kellermayr, allg. beeideter und zertifizierter gerichtlicher Sachverständiger für Bank- und Börsenwesen

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