Die FATF hat am 21.06.2019 eine “GUIDANCE FOR A RISK-BASED APPROACH TO VIRTUAL ASSETS AND VIRTUAL ASSET SERVICE PROVIDERS” veröffentlicht. Der – etwas sperrige – Titel des Leitfadens betrifft Empfehlungen zur Regulierung von Virtual Assets.

Dem Leitfaden zu Folge sollen „Virtual Asset Service Provider“ (VASP) bei Transaktionen über USD 1.000,00 künftig ihre Kundendaten offenlegen und diese auch austauschen. Dabei sollen sowohl Daten der Auftraggeber, als auch der Empfänger von Transaktionen, betroffen sein.

Das Dokument der FATF führt aus, dass Länder, VASPs und andere an „Virtual Assets“-Aktivitäten Mitwirkende die damit verbundenen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiken zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu deren Abwehr zu ergreifen haben.

FATF hält dabei folgende Daten für relevant:

  • Auftraggebername
  • Auftraggeberkontonummer, falls ein Konto zur Abwicklung verwendet wird
  • Adresse des Auftraggebers oder eine Identifizierungsnummer, die die Person eindeutig identifiziert
  • Empfängername
  • Empfängerkontonummer, falls ein Konto zur Abwicklung verwendet wird

Der nun veröffentlichte Leitfaden wird in der Praxis wohl mehr als eine reine Empfehlung darstellen, zumal bereits 2018 auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires 2018 eine Einigung der Staaten erfolgt war, dass Krypto-Assets nach FATF-Standards zu regulieren sein werden.

Die Inhalte des aktuellen Leitfadens betreffen neben den 35 Mitgliedstaaten der FATF (Financial Action Task Force) auch die EU-Kommission und den Golf-Kooperationsrat.

TIPP für Banken: Parametrieren Sie Ihre AML-Research- und Monitoring-Tools so, dass Sie auch Zahlungen entdecken, die von VASPs kommen oder an VASPs geleitet werden. Prüfen Sie, ob allfällige Häufungen von Transaktionen bei ein- und demselben VASP und/oder Kunden vorkommen. Vergessen Sie nicht, eine eingehende Due Diligence jener VASPs vorzunehmen, die mit ihren Kunden zusammenarbeiten oder die Zahlungen über Sie leiten.

LINK zur

GUIDANCE FOR A RISK-BASED APPROACH TO VIRTUAL ASSETS AND VIRTUAL ASSET SERVICE PROVIDERS:

http://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/guidance-rba-virtual-assets.html

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