Missstände oder Verstöße gegen Aufsichtsrecht können von jedermann anonym der FMA gemeldet werden, sofern die Vorwürfe eine Organisation betreffen, die FMA-Aufsicht unterliegt. Mängel im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, vor allem bei Banken und Versicherungen, können somit auf diesem Wege an die Behörde mitgeteilt werden.

Eine dafür vorgesehene gesicherte Kommunikationsplattform soll, unter Anwendung neuester Techniken, den Hinweisgeber wirksam schützen, und ermöglicht es, Hinweise unter Anwendung zertifizierter Verschlüsselungsverfahren anonym und nicht rückverfolgbar zu übermitteln.

Es wird von der FMA hiefür empfohlen, einen eigenen, geschützten Postkasten einzurichten, über welchen anonym mit der FMA kommuniziert werden kann. Ein Postkasten ist wichtig, um im Laufe von Ermittlungen auftauchende Fragen mit den Hinweisgebern klären zu können.

Solange Hinweisgeber selbst keine Daten eingeben, die auf ihre Person schließen lassen, ist die Anonymität auch bei der Kommunikation über den Postkasten technisch gesichert.

Achtung: Das Hinweisgebersystem ist nicht für Anfragen oder Beschwerden vorgesehen!

LINK zum Hinweisgebersystem der FMA: https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=11FMA61&language=ger

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