Die Politisch Exponierte Person, kurz: PEP, als Kunde, ist ein viel gefragtes Thema. Besonders im Austausch mit Vertretern des Nicht-Finanz-Sektors wirft eine mögliche PEP-Eigenschaft viele Fragen auf.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang vor allem der Umstand, dass die meisten Verpflichteten relativ wenig Ahnung haben, wie sie sich diesem Thema nähern. Die Lösungsansätze reichen von: „Wenn ein möglicher Kunde eine PEP ist, dann darf ich ihn nicht annehmen“ bis zu: „Wenn mein Kunde eine PEP ist, dann muss ich das entsprechend vermerken und habe meine Sorgfaltspflicht vollinhaltlich erfüllt„.

Diese Schwankungsbreite bei den Auffassungen ist genügend Anreiz, um das Thema hier kurz zu beleuchten.

Was bedeutet das für die Praxis, wenn mein Kunde eine PEP ist?

Grundsätzlich ist eine PEP eine natürliche Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder ausgeübt hat. Also etwa Staats- oder Regierungschefs, Parlamentsabgeordnete, leitende Mitglieder internationaler Organisationen. Eine Definition finden Sie etwa hier in § 365n Z 4 GewO. Die Bestimmungen für andere Berufsgruppen sind deckungsgleich. Bitte beachten Sie, dass auch nahestehende Personen und Familienmitglieder einer PEP mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln sind.

Auch eine juristische Person kann in diesem Zusammenhang betroffen sein. Nämlich dann, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine PEP ist.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass mit der PEP-Eigenschaft grundsätzlich IMMER ein verstärktes Geldwäsche-Risiko verbunden ist. Der Hintergrund dazu ist, dass PEP besondere Gefahr laufen in Korruption, Bestechung oder Amtsmißbrauch verstrickt zu sein und der Sorgfaltspflichtige ihre Transaktionen daher besonders genau beobachten / hinterfragen sollte.

Ist ihr Kunde eine PEP, kommt die verstärkte Sorgfaltspflicht zur Anwendung. Transaktionen sind besonders gründlich zu hinterfragen und Updates der Kundeninformation jährlich durchzuführen. Selbiges gilt für Familienmitglieder und bekannterweise nahestehende Personen.

PEP als Kunden sind folglich ähnlich zu behandeln wie Kunden, die eine besonders hohe Risikoeinstufung haben.

Wie stelle ich fest, ob mein Kunde eine PEP ist…

Die erste, und vermutlich auch größte Hürde, ist die Feststellung der PEP-Eigenschaft. Die gesetzliche Definition der PEP ist äußerst umfassend – und während es vergleichsweise einfach ist, einen amtierenden Präsidenten oder ein österreichisches Parlamentsmitglied als solches zu erkennen, wird die Angelegenheit spätestens bei deren Lebensgefährten und Geschäftspartnern undurchsichtiger. Besonders dann, wenn es sich um eine ausländische PEP handelt. Während Banken und größere Kanzleien über umfassende Datenbanken zur Abfrage verfügen, haben andere Berufsgruppen limitierten Zugang zu vergleichbaren Quellen.

Was also tun in der Praxis?

  • Empfehlenswert ist es, die Frage nach einer möglichen PEP-Eigenschaft in Ihr Datenerhebungsblatt aufzunehmen. Vergessen Sie dabei nicht, auch Familienmitglieder und nahestehende Personen zu inkludieren. Hier ein mögliches Beispiel für eine PEP-Selbsterklärung.
  • Es gibt eine Reihe an Internetseiten, welche kostenfreie PEP-Abfragen ermöglichen. Der Nachteil: Qualität und Vollständigkeit dieser Datenbanken variieren sehr stark.

Einige davon zur Auswahl:

NameScan – Free PEP and sanctions list check
NameScan bietet einen kostenlosen PEP Check sowie Check in den Sanktionslisten. ACHTUNG – Es muss der vollständige Name richtig eingegeben werden.

LittleSis
LittleSis ist eine kostenfreie Datenbank wichtiger Personen aus Wirtschaft und Regierung. Teilweise sind nicht nur die PEP sondern auch deren Familienmitglieder erfasst. Nach Registrierung bietet die Seite auch die Möglichkeit, interactive Charts zu erstellen.

CIA Chief of State Database
Die Liste der CIA kann mittels Ländersuche durchsucht werden. Es werden jeweils die amtierenden Politiker samt ihrer Funktionen angezeigt. Eine Suche nach Verwandten bzw historische Suchen sind nicht möglich.

 EveryPolitician
Diese Seite ermöglicht Suchanfragen nach amtierenden Politikern.

… und wie geht es weiter?

Wissen Sie, dass Ihr Kunde eine PEP ist, dann bedeutet das keinesfalls, dass Sie ihn so schnell wie möglich loswerden (oder gar nicht erst annehmen). Sie müssen allerdings folgendes beachten:

  • Führen Sie das notwendige Update der Kundendaten (einschließlich der Identifikationsdokumente) jährlich durch.
  • Lassen Sie sich Geschäftsmodell und Transaktionszweck so beschreiben, dass Sie es wirklich verstehen.
  • Widmen Sie den Transaktionen einer PEP besondere Aufmerksamkeit. Behalten Sie dabei insbesondere das Korruptionsrisiko im Hinterkopf!
  • Dokumentieren Sie alle Ihre Fragen und auch die Erklärungen des Kunden. Die Qualität und Vollständigkeit dieser Dokumentation ist im Falle einer aufsichtsbehördlichen Prüfung entscheidend.

Hinterfragen – Verstehen – Dokumentieren. Das was bei jeder Kundenbeziehung selbstverständlich sein sollte, trifft bei einer PEP besonders stark zu.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eine PEP als Kunde ist grundsätzlich weder bedenklich noch per se riskant. Sie müssen diesen Kunden aber als solche erkennen und auch behandeln. Nehmen Sie den erhöhten administrativen Aufwand in Kauf, steht einer Geschäftsbeziehung nichts mehr im Weg.

Von Elena Scherschneva

Elena Scherschneva war jahrelang im kriminalpolizeilichen Bereich mit der Bekämpfung von Geldwäsche betraut und leitete 5 Jahre die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt. Seit 2018 widmet sie sich als Sachverständige und selbständige Unternehmensberaterin der Schulung und Beratung meldepflichtiger Berufsgruppen. Außerdem ist Sie als Expertin für internationale Organisationen tätig. Ihr Schwerpunkt ist es, Wissen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung praxisnah und verständlich zu vermitteln. www.scherschneva.at | office@scherschneva.at

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