Die österreichischen Systeme zur Verhinderung von Geldwäscherei werden voraussichtlich 2023 wieder von der FATF geprüft werden.

Künftig wird bei FATF-Länderprüfungen die Beurteilung der „Effectiveness“ im Vordergrund stehen. Bisher war der Check der „Technical Compliance“ zentral und es wurde vor allem Augenmerk darauf gelegt, ob die gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen im jeweiligen Land adäquat sind.

Dieser Schwenk beim Prüfungs-Fokus hat seinen Grund darin, dass mittlerweile ca. 85 % der FATF-Mitgliedsstaaten in der „Technical Compliance“ gut sind und die rechtlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention ausreichend umgesetzt haben. Hingegen sind aktuell aber nur 43 % der FATF-Mitgliedsstaaten in der „Effectiveness“ compliant (Quelle: FATF-Präsident Dr. Marcus Pleyer, Vortrag die internationale Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, 7 20.09.2022, Wien).

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