Hinweisgebersystem der FMA
Missstände oder Verstöße gegen Aufsichtsrecht können von jedermann anonym der FMA gemeldet werden, sofern die Vorwürfe eine Organisation betreffen, die FMA-Aufsicht unterliegt. Mängel im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, vor allem bei Banken und Versicherungen, können somit auf diesem Wege an die Behörde mitgeteilt werden. Weiterlesen